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Auflösung des Ortsbeirates Görne

Amt Rhinow, den 07.10.2026

Mit dem Mandatsverzicht von 2 Ortsbeiratsmitgliedern bleiben mehr als die Hälfte der Sitze des Ortsbeirates Görne unbesetzt.

 

Gemäß § 54 Abs. 1 BbgKWahlG ist der Ortsbeirat aufzulösen.

Für das Wahlgebiet des Ortsteils Görne findet innerhalb der nächsten 5 Monate die Neuwahl des Ortsbeirates statt.

 

Wichtige Entscheidungen für den Ortsteil Görne werden bis dahin durch die Gemeindevertretung Kleßen-Görne getroffen.