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Brandenburg Vernetzt
 

Schiedsstelle des Amtes Rhinow


Frau Gunda Wernsdorf

Sprechzeiten:
jeden 1. Dienstag im Monat
von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
im Amt Rhinow, Lilienthalstraße 3, 14728 Rhinow
(Haupthaus - Zimmer 18)
 


Das Amt Rhinow hat eine Schiedsstelle eingerichtet, Schiedsperson ist
Frau Gunda Wernsdorf.

Herr Dr. Peter Csajkás wurde als Stellvertreter bestellt.

Der Schiedsstellenbereich des Amtes Rhinow umfasst das Gebiet des gesamten Amtsbereiches mit den Gemeinden Gollenberg, Großderschau, Havelaue, Kleßen-Görne, Seeblick und der Stadt Rhinow.

Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

Vermögensrechtlicher Natur sind zum Beispiel die Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beseitigung, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange (Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz - BbgNRG). Ausgenommen sind Ansprüche, die eine gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen, da diese vor dem Familiengericht geltend zu machen sind. Die Schiedsstelle kann auch zur Beilegung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden, wie bei der Verletzung der persönlichen Ehre im sozialen Nahbereich.

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen und bei Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die in Presse und Rundfunk begangen worden sind.

In Strafsachen wird die Schiedsstelle als Vergleichsbehörde gem. § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung tätig. Es handelt sich dabei um Vergleiche bei folgenden Vergehen:
 

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB)
  • Bedrohung und
  • Sachbeschädigung.

 


Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Die Verfahren vor dem Schiedsamt können für den Bürger deshalb so kostengünstig durchgeführt werden, da die Schiedspersonen in ihrer Freizeit unentgeltlich die Schlichtungsverfahren durchführen.