Karrieremesse der Wirtschaftsregion Westbrandenburg
(29.05.2026)
Verschiedene Unternehmen stellten ihre Praktikums-, Ausbildungs- sowie Beschäftigungsmöglichkeiten vor und boten viel Raum für den persönlichen Austausch. Insgesamt präsentierten sich 57 Unternehmen, Institutionen und Bildungseinrichtungen. „Das Feedback der Aussteller fiel durchweg positiv aus.“ heißt es auf der Webseite der Wirtschaftsregion Westbrandenburg, auf der alle Informationen zur Veranstaltung als Nachlese zur Verfügung stehen: Nachlese Karrieremesse Westbrandenburg: Wo aus Gesprächen Jobs werden – Wirtschaftsregion Westbrandenburg
Wir wünschen allen Jobsuchenden, Fachkräften und Ausbildungsinteressierte gute Gespräche und neue berufliche Perspektiven!
Foto: Das Foto zeigt die Messestände verschiedener Unternehmen im Rahmen der Karrieremesse der Wirtschaftsregion Westbrandenburg. Diese fand am 09.05.2026 in Rathenow statt.
Börse für Ausbildung und Studium des Landkreises Havelland
(27.02.2026)
Am 26. Februar 2026 fand die regionale Ausbildungsmesse im Landkreis Havelland "Börse für Ausbildung und Studium 2026" im Erlebnispark Paaren-Glien statt.
Wir "Türöffner" waren mit dabei und standen interessierten Messe-Besucherinnen und Besuchern zusammen mit dem Oberstufenzentrum Havelland Rede & Antwort.
An diesem Tag konnten Schülerinnen & Schüler 85 Informationsstände besuchen, vom Ausbildungsbetrieb, über mögliche Auslandsaufenthalte, bis hin zu Hochschulstudienangeboten, es war alles dabei! Nutze Deine Chance im Havelland, die nächste Berufsorientierungsaktion wartet schon - Termine
Wir wünschen viel Erfolg!
Foto: Börse für Ausbildung und Studium des Landkreises Havelland. Das Bild zeigt verschiedene Messestände im MAFZ Paaren-Glien am 26.02.2026
Beschreibung der Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
(Art. 30 Absatz 1 Buchst. b DSGVO)
Die Verarbeitung erfolgt zur Umsetzung der Ziele und Grundsatzätze der Erziehung und Bildung (§ 4 BbgSchulG) sowie zur Gewährleistung des Rechts auf Bildung (§ 3 BbgSchulG).
Beschreibung der Kategorien der Personengruppe
(Art. 30 Absatz 1 Buchst. c DSGVO)
x Schülerinnen und Schüler
x Eltern
x Lehrkräfte
x sonstiges pädagogisches Personal
Aufzählung der Kategorien personenbezogener Daten
(Art. 30 Absatz 1 Buchst. c DSGVO)
Die Schule verarbeitet alle in den Anlagen 1 bis 9 der Datenschutzverordnung Schulwesen (DSV) vom 15. August 2012 (GVBl. II Nr. 72), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. August 2014 (GVBl. II Nr. 59) aufgeführten personenbezogenen Daten
Die Schule verarbeitet für die Erfüllung ihrer Aufgaben über die in der Anlage 1 bis 9 der DSV hinaus mit Einwilligung der oder des Betroffenen folgende erforderlichen Daten: -
Beschreibung der Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung erfolgt in nicht automatisierter Form grundsätzlich innerhalb der Schule.
Begründung der Erforderlichkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung ist erforderlich, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule sowie das Recht auf Bildung umsetzen zu können, insbesondere ist die Verarbeitung erforderlich zur Organisation des Unterrichts, zur Sicherung eines geordneten Schulbetriebs sowie zur Durchsetzung der Schulpflicht.
Werden personenbezogene Daten an externe Stellen übermittelt (Art. 30 Absatz 1 Satz 2 Buchst. d 1. Alternative DSGVO)
Personenbezogene Daten können zur Erfüllung der Aufgaben anderer Schulbehörden (staatliches Schulamt, MBJS) oder des Schulträgers sowie bei einem Schulwechsel an andere Schulen übermittelt werden (vgl. § 65 Absatz 3 BbgSchulG i.V.m. § 6 Absatz 1 bis 4 und 6 DSV). Die Verarbeitung erfolgt darüber hinaus durch das MBJS auf der Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Absatz 3 DSGVO.
Personenbezogene Daten können an andere öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der Schule oder der anderen öffentlichen Stelle (z.B. Polizei, Jugendamt) erforderlich ist (vgl. § 65 Absatz 6 Satz 1 und 4 BbgSchulG i.V.m. § 7 DSV).
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Einzelpersonen oder private Einrichtungen ist nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig, es sein denn, die Übermittlung ist zur Rechtsverfolgung insbesondere für Ersatzansprüche erforderlich und überwiegt das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen (vgl. § 65 Absatz 6 Satz 2 BbgSchulG).
Übermittlung personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation (Art. 30 Absatz 1 Satz 2 Buchst. d 2. Alternative DSGVO)
Personenbezogene Daten werden bei einem Schulwechsel an eine andere Schule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag der ausländischen Schule übermittelt (vgl. § 6 Absatz 5 DSV). Die Übertragung umfasst alle personenbezogenen Daten, die für die Erstellung eines pädagogischen Gutachtens zum Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers erforderlich sind.
Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Betroffenen (Art. 13 DSGVO)
Die Betroffenen erhalten ein Informationsblatt, indem sie darauf hingewiesen werden, welche personenbezogenen Daten in der Schule verarbeitet werden.
Festgelegte Löschungsfristen
(Art. 30 Absatz 1 Satz 2 Buchst. f DSGVO)
Die Löschung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern richtet sich nach § 12 DSV.
Die Löschung personenbezogener Daten von Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen Personal richtet sich nach beamtenrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Beschreibung technischer und organisatorischer Maßnahmen
(Art. 30 Absatz 1 Buchst. g 32 Absatz 1DSGVO)
Übermittlungsvorgänge werden aktenkundig gemacht (vgl. § 65 Absatz 6 BbgSchulG).
Die Aufbewahrung von Akten mit personenbezogenen Daten erfolgt in verschlossenen Schränken und Räumen. Das Entfernen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 3 Absatz 1 DSV).