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News-Ticker

Grundstücksangelegenheiten


Kurzinformationen

Die Gemeinde tätigt Grundstücksan- und Verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Interessenten können z.B. Baugrundstücke, Gewerbegrundstücke und Investorengrundstücke erwerben aber auch Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen pachten. Darüber hinaus werden durch Bodenordnung auch neue Bau- und Gewerbegrundstücke geschaffen. Außerdem werden Genehmigungen und Auskünfte erteilt.


Beschreibung

  • Entscheidungen über die Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte nach §§ 24 ff. BauGB, d.h. Ausübung der gemeindlichen Vorkaufsrechte bzw. bei Nichtausübung Erteilung eines Negativzeugnisses

  • Entscheidungen über die Erteilung eines Zeugnisses bzw. einer Genehmigung nach §§ 3 ff. Grundstücksverkehrsgesetz

  • Erteilung der Genehmigung nach § 2 Absatz 1 Grundstücksverkehrsordnung (GVO)

  • Bestellung des gesetzlichen Vertreters bei "herrenlosen" Grundstücken nach § 11 b VermG bzw. Art. 233 § 2 Absatz 3 Satz 1 EGBGB

  • Verwaltung von Grundstücken, die der gesetzlichen Vertretung nach Art. 233 § 2 EGBGB unterliegen

  • Abwicklung von Verfahren nach den Vorschriften des Investitionsvorranggesetzes

  • Abwicklung von Verfahren nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes (sog. gütliche Vereinbarungen)

  • Bearbeitung von Anträgen nach § 3 Absatz 5 VermG auf Erteilung eines Negativattestes


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die Gebühren richten sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde und der Grundstücksverkehrs-Gebührenordnung des Landes Brandenburg.