News-Ticker
Veranstaltung
Kurzinformationen
Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen, damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. der Verkehrsteilnehmer) treffen kann. Der Veranstalter muss klar erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
formloser Antrag mit folgende Angaben:
Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)
Art der Veranstaltung
Tag und Ort der Veranstaltung
Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung
Datum der Antragstellung, Unterschrift
Fristen
Anmeldung 48 Stunden vorher