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Einwohnermeldeamt

Personalausweis


Kurzinformationen

 

Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Pass zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.

 


Beschreibung

Häufige Fragen


Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres = 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr = 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate


Gebühren

Gebühren sind bei der Beantragung des Personalausweises in bar oder per E-Karte zu entrichten.

 

Die Gebühr für den Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 22,80 €.
 

Nach dem vollendeten 24. Lebensjahr beläuft sie sich die Gebühr auf 37,00 €.

 

Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 €.

 

 


Ansprechpartner

Frau Katrin Mirschel
Zimmer 31 - Einwohnermeldeamt
Lilienthalstr. 3
Telefon (033875) 36630
Telefax (033875) 36663


Formulare


Merkblätter

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