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Brandenburg Vernetzt
 

Wahlvorschläge einreichen

 

Nutzung des Formularservers für die Erfassung und Übermittlung von Wahlvorschlägen

 

Rhinow, 16.10.2023

 

Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger), die beabsichtigen an den Kommunalwahlen 2024 (9. Juni 2024) teilzunehmen, müssen einen schriftlichen Wahlvorschlag bei der Wahlleiterin des Amtes Rhinow einreichen. Dieser besteht aus einer Vielzahl an Unterlagen:

 

  1. dem Wahlvorschlag (Anlage 5a),

  2. der Erklärung einer jeden Bewerberin bzw. eines jeden Bewerbers, dass sie oder er seiner Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt (Anlage 7a),

  3. für jede vorgeschlagene Bewerberin bzw. für jeden vorgeschlagenen Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Anlage 8a),

  4. für jede Unionsbürgerin bzw. jeden Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt über ihre bzw. seine Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie oder er nicht in ihrem oder seinen Mitgliedsstaat von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Anlage 8c),

  5. bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Listenvereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 9a) sowie

  6. (sofern erforderlich) die ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften (Anlage 6).

 

Beim Ausfüllen der unter Nummer 1 bis 5 genannten Anlagen müssen Angaben oft mehrfach, teilweise bis zu vier Mal eingetragen werden, wie beispielsweise die Daten der Bewerberinnen und Bewerber. Solche Mehrfachangaben verursachen nicht nur erheblichen Aufwand beim Ausfüllen der Anlagen, sie bergen außerdem ein erhebliches Fehlerrisiko. Inkonsistente Daten machen eine Rücksprache bei der Vertrauensperson des Wahlvorschlags erforderlich und verursachen bei allen Beteiligten zusätzlichen Arbeits- und Dokumentationsaufwand.

 

Um die Erfassung von Wahlvorschlägen zu erleichtern, wird unter der Adresse https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index ein Online-Portal zur Verfügung gestellt, über das formulargestützt Wahlvorschläge erfasst werden können. In dem Portal können  Vordrucke für die kommunale Wahl bequem ausgefüllt, Zwischenstände heruntergeladen und gespeichert sowie ausgedruckt werden.

 

Wer das Portal nutzt, wird Schritt für Schritt durch den Wahlvorschlag und die Niederschrift geführt. Der andere Teil der Niederschrift steht als beschreibbares PDF-­Dokument zur Verfügung. Die unter den o. a. Nummern 2 bis 5 aufgeführten Unterlagen werden automatisch über den Formularserver anhand der im Wahlvorschlag eingetragenen Daten erstellt. Mehrfach benötigte Angaben müssen nur einmal eingegeben werden.

 

Sollten sich z. B. die Listenplätze der bereits eingetragenen Bewerberinnen und Bewerber geändert haben, kann die Reihenfolge der Listenplätze nachträglich problemlos korrigiert werden. In der anschließend erzeugten Druckversion des Wahlvorschlages werden die Bewerberinnen und Bewerber in der geänderten Reihenfolge angezeigt.

 

Erfasste Daten werden nicht im System gespeichert. In jedem Arbeitsschritt ist es jedoch möglich, den Arbeitsstand lokal auf dem eigenen PC zu speichern und die Eingabe zu unterbrechen; dabei wird eine HTML-Datei erzeugt. Um die Eingabe fortzusetzen bzw. zu korrigieren, öffnet man einfach die gespeicherte HTML-Datei im Webbrowser und folgt dort weiteren Hinweisen. Eine Speicherung des jeweiligen Arbeitsstands vor dem Einreichen wird unbedingt empfohlen. Nur so sind eventuell nachträglich erforderliche Korrekturen digital möglich.

 

Wenn die Dateneingabe abgeschlossen ist, wird der Wahlvorschlag durch die Funktion “Einreichen” elektronisch an die Wahlleiterin des Amtes Rhinow übermittelt. Die Formulare für den Wahlvorschlag können anschließend als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

Nach dem Unterschreiben muss der Wahlvorschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, also spätestens am 66. Tag vor der Wahl (4. April 2024), um 12 Uhr schriftlich im Original bei der Wahlleiterin eingereicht werden. Eine ausschließlich elektronische Einreichung des Wahlvorschlages über den Formularserver gilt nicht als eingereichter Wahlvorschlag. Eine inhaltliche Vorprüfung des Wahlvorschlages erfolgt erst, wenn der Wahlvorschlag schriftlich im Original eingegangen ist. Der fertige Wahlvorschlag sollte deshalb umgehend übersandt werden.

 

Insgesamt vereinfacht und beschleunigt der Formularserver die Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung eines Wahlvorschlags für die anstehende Kommunalwahl erheblich. Unabhängig von der Art der Wahl (Kreistagswahl, Wahl der Gemeindevertretung, Bürgermeisterwahl etc.) ist der Formularserver ab sofort erreichbar.

 

Die Wahlleitung steht als zentrale Stelle für alle Anliegen und Fragen
gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

 

Sylvia Dahms (Wahlleiterin)
Telefon: 033875/36631
Fax: 033875/36663

 

Anne Hunhold (Stellv. Wahlleiter)
Telefon: 033875/36632
Fax: 033875/36663

 

Postanschrift                  
Amt Rhinow
- Wahlleiter -                 
Lilienthalstraße 3
14728 Rhinow