AKTUELLES
Bitte beachten:
NEU für die Notfallbetreuung ab dem 18. Januar 2021 ist, dass Alleinerziehende, die wegen Berufstätigkeit (egal welche) keine häusliche oder individuelle Betreuung organisieren können, für ihre Kinder der Klassen 1 bis 4 eine Notfallbetreuung erhalten.
Notfallbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 4
(Schule und Hort)
Die Personensorgeberechtigten können bei ihrer Wohnortgemeinde Notfallbetreuung in Schule und Hort beantragen.
Voraussetzungen:
- Das Kind ist in der 1. bis 4. Jahrgangsstufe.
- Beide Eltern sind in einem systemrelevanten Bereich berufstätig und
häuslich abwesend (kein Homeoffice zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf).
- Oder:
Ein Elternteil ist im stationären oder ambulanten medizinischen Bereich
oder in der Pflege tätig.
In diesen Fällen können auch Kinder der 5. und 6. Klasse Betreuung erhalten.
Die Eltern müssen mit dem Antrag auch die Bestätigung des Arbeitgebers einreichen.
Die ausgefüllten Formulare
- Antrag Notfallbetreuung (Stand: 11.01.2021)
- Bestätigung Arbeitgeber (Stand: 11.01.2021)
sind im Amt Rhinow -
- einzureichen.
Kitas für Kinder bis zur Einschulung bleiben im Regelbetrieb.