Ab sofort Aufstallung von Geflügel
Bei tot aufgefundenen Wildvögeln trat in Deutschland seit Oktober 2021 verstärkt das hochpatogene Aviäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 auf.
Auch im Land Brandenburg wurde dieses Virus bereits bei Wildvögeln sowie in vereinzelten Hausgeflügelbeständen nachgewiesen.
Es bestätigt sich somit der Verdacht, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation fortlaufend im Bundesgebiet ausbreitet und sich das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügel-
bestände weiter erhöht. Freilandhaltungen sind besonders gefährdet.
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N1 handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt muss aufgrund der amtlichen Feststellung des Virus bei einer Wildgans in der Stadt Ketzin/Havel mit weiteren Ausbrüchen gerechnet werden.
Wer Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nummer 2 Geflügelpestverordnung (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) hält, hat das Geflügel
ab SOFORT bis auf Weiteres
ausschließlich
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
zu halten.
Im Amt Rhinow sind die folgenden Ortschaften betroffen:
- Stadt Rhinow einschließlich des Ortsteils Kietz
- Ortsteil Hohennauen
- Ortsteile Gülpe, Parey, Strodehne und GT Prietzen
Näheres entnehmen Sie der Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland vom 07.01.2022.
Bild zur Meldung: Gebiet Aufstallungspflicht (Quelle: Landkreis Havelland)