Bekanntmachung B-Plan Nr. 3 "Die Seematen"-1. Änderung, Hohennauen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seeblick hat die erste Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 "Die Seematen" am 26.05.2020 mit Beschluss-Nr. 0041/20
in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist der beigefügten Anage 1 zu entnehmen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Die Seematen" erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Der von der Gemeindevertretung Seeblick in der Sitzung am 26.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Die Seematen" einschließlich Begrüngung liegt gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit
vom 06. Juli 2020 bis 07. August 2020
im Bauamt des Amtes Rhinow, Lilienthalstraße 3 in 14728 Rhinow während folgender Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bekanntmachungen!