Auflösung des Ortsbeirates Görne
Amt Rhinow, den 07.10.2026
Mit dem Mandatsverzicht von 2 Ortsbeiratsmitgliedern bleiben mehr als die Hälfte der Sitze des Ortsbeirates Görne unbesetzt.
Gemäß § 54 Abs. 1 BbgKWahlG ist der Ortsbeirat aufzulösen.
Für das Wahlgebiet des Ortsteils Görne findet innerhalb der nächsten 5 Monate die Neuwahl des Ortsbeirates statt.
Wichtige Entscheidungen für den Ortsteil Görne werden bis dahin durch die Gemeindevertretung Kleßen-Görne getroffen.
Weitere Informationen: