Allgemeinverfügung für das Jahr 2026 zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers
Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten wird gemäß §§ 44 und 45 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) für alle Oberflächengewässer des Landkreises Havelland verboten.
Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen, sowie Sportanlagen aus dem Grundwasser wird ab 13. Juli bis zum 30. September 2026 in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr verboten. Dies schließt die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz mit ein.
Diese Einschränkungen gelten allerdings nicht für erlaubte Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund. Auch die Bewässerung von Kleinstflächen mittels Gießkanne ist von diesem Verbot ausgenommen.
Für landwirtschaftliche Betriebe werden Ausnahmen von dieser Regelung auf Antrag geprüft.
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