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Öffentliche Bekanntmachung der UJB des LK HVL- EJB Gemarkung Strodehne

Amt Rhinow, den 10.03.2025

Durch Veräußerungen der ursprünglichen Flächen des GJB Strodehne wurden diese Bestandteil des "EJB Herrenbergwiesen".


Um die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd auf sämtlichen bejagbaren Flächen künftig gewährleisten zu können, bedarf es der Abrundung dieser Flächen.
Durch die beabsichtigte Angliederung der Flurstücke sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, der Inhaber des Eigenjagdbezirkes sowie die Jagdgenossenschaft Strodehne, direkt von dieser Entscheidung betroffen. 

Dazu haben die Grundstückseigentümer gemäß § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrens-
gesetzes des Landes Brandenburg Gelegenheit, zu der beabsichtigten Angliederung
ihres Grundstückes an den EJB Herrenbergwiesen bzw. an den GJB Strodehne bis zum 26.03.2025 gegenüber der unteren Jagdbehörde Stellung zu nehmen.


Sollte bis zum 26.03.2025 keine Reaktion erfolgen, ist davon auszugehen, dass keine Einwände gegen die Angliederung bestehen.