Ordnungsverwaltung
Wildschäden
Rechtsgrundlagen
Jagdgesetz für das Land Brandenburg
Fristen
§ 46
Anmeldung von Wild- und Jagdschäden
(1) Zuständige Behörde für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden ist die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Gebiet das Grundstück liegt, auf dem der Schaden entstanden ist.
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschäden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet.
Gebühren
25,00 € je Außentermin zur gütlichen Einigung bei Anmeldung
Wild-/Jagdschaden
Ansprechpartner
Frau Sylvia Dahms
Zimmer 01 - Ordnungsamt/Vollstreckung
Lilienthalstr. 3
(033875) 36631
(033875) 36663