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Kasse

Zahlungspflicht, stunden


Beschreibung

Stundung ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, eine bestimmte Zeit auf die Realisierung seiner fälligen Zahlungsforderung zu verzichten. Eine Stundung kann angebracht sein, wenn sich der Schuldner in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befindet und glaubhaft macht, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Begleichung der Schuld möglich ist. Von Stundung wird auch gesprochen, wenn auf die sofortige Erhebung einer fälligen Schuld zugunsten einer Ratenzahlung verzichtet wird. Die Stundung kann befristet oder mit einer auflösenden Bedingung (§ 158 BGB) verknüpft werden, so dass z.B. die Fälligkeit vor Ende des Zeitraums eintritt, sollte der Schuldner unerwartet über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Tatjana Schramm
Zimmer 25 - Personal
Lilienthalstraße 3
Telefon (033875) 36637
Telefax (033875) 36666

Frau Silvia Sossna
Zimmer 23 - Kasse
Lilienthalstraße 3
Telefon (033875) 36649
Telefax (033875) 36666