Bauamt

Altlasten, Auskunft


Beschreibung

Das Kataster beinhaltet alle Flächen im Stadtgebiet, auf denen schädliche Bodenveränderungen und Altlasten bekannt sind oder für die ein entsprechender Verdacht besteht.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Gebühren für die Auskunft aus dem Altlastenkataster werden gemäß der Umweltinformationsgebührenordnung für das Land Brandenburg (UIGebO) v0m 30.04.1993 (GVBl. II S. 618) erhoben.


Ansprechpartner

Frau Birgit Schmidtke
Zimmer 34 - Leiterin Bauverwaltung
Lilienthalstraße 3
Telefon (033875) 36626
Telefax (033875) 36665