Hundesteuer, ummelden
Kurzinformationen
Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde muss die neue Anschrift der entsprechenden Behörde mitgeteilt werden. Dies kann oft bei der persönlichen meldebehördlichen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt mit erledigt werden. Ansonsten reicht eine formlose Mitteilung.
Rechtsgrundlagen
- Hundesteuersatzung Gemeinde Gollenberg
- Hundesteuersatzung Gemeinde Großderschau
- Hundesteuersatzung Gemeinde Havelaue
- Hundesteuersatzung Gemeinde Kleßen-Görne
- Hundesteuersatzung Gemeinde Seeblick
- Hundesteuersatzung Stadt Rhinow
- Hundesteuergesetz in der Fassung vom 24. Januar 1995
- (Hundesteuersatzung der Gemeinde)
Ansprechpartner
Kämmerei
Frau Tatjana Schramm
Zimmer 25
Lilienthalstraße 3
(033875) 36642
(033875) 36666
Frau Lisa Polkowski
Zimmer 25
Lilienthalstraße 3
(033875) 36647
(033875) 36666