Kämmerei

Hundesteuer, Befreiung beantragen


Kurzinformationen

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

 

 

 

 

 

Die örtlichen Satzungen sind zu beachten. Hier können abweichende Regelungen getroffen sein.


Beschreibung

Voraussetzungen für Steuerbefreiungen:


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Lisa Polkowski
Zimmer 25 - Finanzverwaltung/Kämmerei
Lilienthalstraße 3
Telefon (033875) 36647
Telefax (033875) 36666