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Reisepass, Wohnortänderung


Kurzinformationen

Die Berichtigung der Wohnortangabe im Reisepass, im vorläufigen Reisepass, im Kinderreisepass oder in einem anderen Ausweis ist gebührenfrei.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Änderung eines Reisepasses wird durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.


Gebühren

Gebühren sind nicht zu erheben

  • für die Ausstellung oder Änderung eines amtlichen Passes;
  • für die Ausstellung oder Änderung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses oder Ausweises, wenn die Ausstellung von Amts wegen erfolgt oder die Änderung von Amts wegen eingetragen wird;
  • für die Berichtigung der Wohnortangabe im Reisepass, im vorläufigen Reisepass, im Kinderreisepass oder in einem anderen Ausweis.