Reisepass für Vielreisende


Kurzinformationen

Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten.


Rechtsgrundlagen

Paßgesetz (PaßG) vom vom 26. Februar 2008


Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.


Fristen

Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig Personen über 24 Jahren 10 Jahre gültig


Gebühren

 


Formulare

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