Reisepass, Namensänderung


Kurzinformationen

Nach einer Namensänderung durch Heirat oder Scheidung oder aus sonstigen Gründen müssen Sie sich bei Ihrer Gemeinde einen neuen Reisepass ausstellen lassen, da dieser durch die unzutreffende Eintragung (falsche Namensangabe) ungültig geworden ist.

Wenn Sie weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.


Beschreibung

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen, wovon der zweite jedoch nur 5 Jahre gültig ist. Der Pass bleibt Eigentum der BRD. Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.

Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01.November 2007 nicht mehr zulässig.

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Voraussetzungen
Besonderheiten

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

Reisepass:

vorläufiger Reisepass:

Express-Reisepass: 72 Stunden


Gebühren