Einwohnermeldeamt

Melderegister, Auskunft erteilen


Kurzinformationen

 


Beschreibung

 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz/bundesmeldegesetz

Brandenburgisches Meldegesetz


Notwendige Unterlagen

Sofern die Daten der gewünschten Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese Zwecke in Ihrer Anfrage anzugeben. Die erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke genutzt werden.

Weiterhin ist eine Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

Eine Erteilung der Melderegisterauskunft kann ohne diese Angaben nicht erfolgen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 


Gebühren

Die Erteilung der Melderegisterauskünfte kann erst erfolgen, wenn Sie die fälligen Gebühren vorab durch Verrechnungsscheck, Überweisung oder Lastschrift begleichen.

 

Für eine einfache Melderegisterauskunft sind 10,00 € zu entrichten.

 

Für eine erweiterte Melderegisterauskunft sind 12,00 € zu entrichten.

 

Die Auskunft erhalten Sie, wenn die Gebühr auf einem Konto des Amtes Rhinow eingegangen ist. Dies ist keine Garantie dafür, dass die gesuchte Person in unserem Meldebereich wohnt oder gewohnt hat.


Ansprechpartner

Frau Katrin Mirschel
Zimmer 31 - Einwohnermeldeamt
Lilienthalstr. 3
Telefon (033875) 36630
Telefax (033875) 36663