Haushaltsbescheinigung


Kurzinformationen

 


Beschreibung

Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen. Die steuerliche Lebensbescheinigung ist vom Tag der Ausstellung rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres bzw. mit der Geburt des Kindes 3 Jahre gültig.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:


Gebühren

keine