Kinderreisepass, Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
Kurzinformationen
Zur Antragstellung sind die Reisepässe bzw. Personalausweise der Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Unterschriften müssen mit denen der vorgelegten Ausweispapiere übereinstimmen. Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteiles erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft nachzuweisen. Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestallungskunde ist mitzubringen.
Beschreibung
Wozu wird die Zustimmung erklärt?
- Ausstellung eines Kinderreisepasses
- Änderung des Kinderreisepasses
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer im Kinderreisepass
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Der alte Kinderausweis, bzw. Kinderreisepass (soweit vorhanden).
- Unabhängig vom Alter, ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich) gemäß den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Die Geburtsurkunde des Kindes.
- Bei nur einem Erziehungsberechtigten muss der Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Negativbescheinigung (erhältlich beim zuständigen Jugendamt des Geburtsortes) vorgelegt werden.
- Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen den Kinderreisepass-Antrag eigenhändig im Einwohnermeldeamt unterschreiben.
- Für Kinder ab 6 Jahren ist bei Reisepass-Antrag die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig
Fristen
ca. 2 Stunden (bei Vorlage der vollständigen Unterlagen)
Gebühren
Erstbeantragung = 13,00 €
Verängerung oder Änderung = 6,00 €
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Katrin Mirschel
Zimmer 31 - Einwohnermeldeamt
Lilienthalstr. 3 (033875) 36630
(033875) 36663
Frau Samantha Otto
Zimmer 31 - Ordnungsverwaltung
Lilienthalstr. 3 (033875) 36612
(033875) 36663