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Mitteilung zu Steuerabgaben

Amt Rhinow, den 05.02.2024

 

Das Amt Rhinow teilt mit, dass die Abgabenbescheide für

Grundsteuer, Hundesteuer

und sonstige Abgaben

auch für das Jahr 2024 und darüber hinaus gelten.

Bei Veränderungen erhalten Sie einen neuen Bescheid.

 

Gemäß § 28 Grundsteuergesetz werden die Steuern am 


am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
(bei Jahreszahlern am 01. Juli)


zur Zahlung fällig sind.

Sie können helfen, den Verwaltungsaufwand zu minimieren, indem Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen.