Standesamt

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Frau Anne Hunhold
Zimmer 01
Lilienthalstraße 3
Telefon (033875) 36632
Telefax (033875) 36666