Ordnungsverwaltung
Ordnungsbehördliche Aufgaben
Kurzinformationen
Die Aufgaben eines Ordnungsamtes sind überwiegend mit den Begriffen „Abwehr von Gefahren“ und „Aufgaben der öffentlichen Ordnung“ verbunden.
Beschreibung
- Meldewesen
- Pass- und Personalausweisrecht
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
- Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Lärmbelästigung durch Musik und Feiern aller Art
- Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Veranstaltungen, Feuerwerken (privat) und Lagerfeuer
- Unbedenklichkeitserklärungen (Außenstarts und -landungen von Luftfahrzeugen / Ballone)
- Bürgerbeschwerden / Bürgerhinweise
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie z.B.
- ruhestörender Lärm gemäß des u. g. Immissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sowie der Geräte- und Lärmschutzverordnung
- nicht erledigte Anliegerpflichten einschließlich Winterdienst gemäß der u. g. Straßenreinigungssatzung
- ordnungswidrig abgestellte nicht zugelassene Fahrzeuge / Autowracks gemäß der u. g. Altauto-Verordnung und des Brandenburgischen Straßengesetzes
- illegale Müllablagerung
- illegale Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
- Graffiti außerhalb zugelassener Flächen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
- Halten von gefährlichen Hunden
- Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr
- Wildschadensbearbeitung
- Fundmunition
- Katastrophenschutz
- Vorbeugender Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz (Feuerschutz)
- Feuerwehr
Rechtsgrundlagen
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BImSchV)
- Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV)
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
- (Straßenreinigungssatzung der Gemeinde)
- (Satzung über Sondernutzung öffentlicher Straßen)
Gebühren
- Antragstellung gebührenfrei
- Erlaubnis gebührenpflichtig
Ansprechpartner
Frau Sylvia Dahms
Zimmer 01 - Ordnungsamt/Vollstreckung
Lilienthalstr. 3
(033875) 36631
(033875) 36663